top of page

AKTUELL

01.03.2023

Projekt Ärztezentrum

Wie in diversen Medien bereits zu vernehmen war, sind die Um- und Ausbauarbeiten im neu entstehenden Ärztezentrum Grenchen an der Storchengasse in vollem Gange. Voraussichtlich werden wir im August 2023 in unsere neuen Praxisräumlichkeiten ziehen. Wir werden Sie zeitnah informieren.

01.09.2022

Infos zum Tragen von Hygienemasken

Ab dem 1.9.2022 verzichten wir als Gruppenpraxis – bei sinkenden Corona-Fallzahlen – auf eine obligatorische Maskenpflicht. Wir bitten Patienten mit grippalen Symptomen (Husten, Fieber, laufende Nase, usw) beim Betreten der Praxis weiterhin eine Maske zu tragen. Ebenfalls ist es für alle Risikopatienten empfohlen, in der Arztpraxis eine FFP2 Maske zu tragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

05.04.2022

Verhaltensmassnahmen bei Corona-Infektion

Der Bundesrat hat per 01.04.2022 alle Corona-Massnahmen, sowie die staatlich verordnete Isolation aufgehoben. Das Coronavirus ist aber immer noch genau gleich ansteckend und wir müssen uns immer noch an entsprechende Hygienemassnahmen halten, um das Virus nicht weiter zu verbreiten.

 

Falls Sie also Symptome haben, lassen Sie sich testen und halte Sie sich an folgende ärztlich verordneten Massnahmen:

  • Sie gelten bis zum Testresultat als Corona positiv: gehen Sie direkt nach Hause, isolieren Sie sich so gut wie möglich, bis Sie in den nächsten 24h Ihr definitives Testergebnis erhalten. Sie werden von uns für diese 24 Stunden krank geschrieben!

  • Fällt Ihr Testergebnis negativ aus und Sie haben sich somit nicht mit dem Coronavirus infiziert und fühlen sich wieder gesund – dann dürfen Sie wieder arbeiten gehen und auch wieder Freunde/Familie treffen. Ihre allfällige Arbeitsunfähigkeit endet nach diesen 2 Tagen. 

  • Fällt Ihr Testergebnis positiv aus und Sie haben sich mit dem Coronavirus infiziert: Bleiben Sie weiterhin zu Hause in Isolation, bis Sie für sicherlich 48 Stunden ohne Symptome sind. Wir können Ihnen auch nachträglich eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Tage NACH BEGINN IHRER SYMPTOME ausstellen. Melden Sie sich bei uns, nachdem Sie wieder genesen sind! Sollten nach 5 Tagen die Symptome weiter gehen und Sie können weiterhin nicht arbeiten, dann MÜSSEN Sie sich in der Praxis melden, damit wir Ihre Arbeitsunfähigkeit neu beurteilen können. Sollten nach 5 Tagen nur noch leichte Symptome ohne Fieber persistieren, dürfen Sie arbeiten gehen: ausserhalb des eigenen Haushaltes sollte aber weiterhin eine Maske getragen werden. 

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit

bottom of page